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Benutzungsreglement der Liegenschaften

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1. Allgemeines 

1.1
Für die Benützung aller Räume im Besitz der kath.Kirchgemeinde Sulgen gilt das von der Kirchenvorsteherschaft aufgestellte Reglement.

1.2
Das vorliegende Reglement regelt die Benützung der folgenden Räumlichkeiten:  

- Kirche Sulgen mit Pfarreiheim
- Kirche Bürglen mit Gemeinschaftsraum
- Kapelle Heldswil

1.3
Auf dem Sekretariat wird ein Belegungsplan geführt.

1.4
Für das Öffnen und Schliessen der Räume ist der Mesmer oder eine dafür be­stimmte Stellvertretung verantwortlich. Bei Veranstaltungen kann diese Schlüsselverantwortung an den Benützer delegiert werden.

1.5
Für Schäden und Verluste haftet der Benützer. Haftpflicht- und Unfallversiche­rung ist Sache des Benützers

2. Interne Benützung

2.1
Vereine und Gruppierungen der Kirchgemeinde zahlen für die Benützung der Räume keine Gebühren.

2.2
Benützungsgesuche sind mündlich an das Pfarramt oder das Sekretariat zu rich­ten.

2.3
Einrichten, Ab- und Aufräumen erfolgt je nach Absprache durch den Mesmer oder durch eigene Hilfskräfte unter Anweisung und Aufsicht des Mesmers

2.4
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmer zu melden. Sind sie nicht durch eigene, fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird die notwendi­ge Wiederherstellung dem Benützer in Rechnung gestellt.

3. Externe Benützung

3.1
Auswärtige Benützer der Räumlichkeiten zahlen eine Entschädigung gemäss Ab­schnitt 4.
Die Kirchenvorsteherschaft kann auf die Gebührenerhebung verzichten, insbeson­dere im Gegenrecht mit anderen Körperschaften im Gebiet der Kirchgemeinde und landeskirchlichen  Arbeitsstellen bzw. Gremien.

3.2
Benützungsgesuche sind schriftlich an die Gemeindeleitung bzw. das Pfarramt zu richten.

3.3
Einrichten, Ab- und Aufräumen erfolgt durch eigene Hilfskräfte nach Absprache mit dem Mesmer. Die Schlüsselverantwortung kann der Mesmer an eine klar bestimmte Person delegieren.

3.4
Die Benützungsgebühr wird mit der Bewilligung durch die Vorsteherschaft ange­kündigt und ist nach dem Anlass innert 10 Tagen an die Pflegerin zu überweisen.

3.5
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmer zu melden. Sind sie nicht durch eigene, fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird die notwendi­ge Wiederherstellung dem Benützer in Rechnung gestellt.

3.6
Ausserordentliche Reinigungsarbeiten des Mesmers werden gemäss Aufwand in Rechnung gestellt.

4. Gebührenordnung

4.1 
Ansätze

4.1.1
Kirchen Sulgen und Bürglen

Trauungen Mitglieder Kirchgemeinde                                                 kostenlos

Trauungen auswärtiger Paare                                                           Fr. 100.--

Trauerfeiern anderer christlicher Konfessionen                                   kostenlos

Konzerte auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter         Fr. 400.--

(Der Gemeindeleiter kann die Gebühr reduzieren oder erlassen, wenn er mit einem Konzert ein pastorales Interesse verknüpft)                                                                               

4.1.2
Kapelle Heldswil

Trauungen Mitglieder Kirchgemeinde                                                 kostenlos.­

Trauungen auswärtiger Paare                                                           Fr. 100.--

Konzerte auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter         Fr. 100.--

4.1.3
Pfarreiheim

Grosser Saal                                                                                    

ohne Küche                                                                                      Fr. 150.­--

mit Küche                                                                                         Fr. 200.--

Kleiner Saal              

ohne Küche                                                                                       Fr. 100.--

mit Küche                                                                                         Fr. 150.--

alle anderen Räume                                                                          Fr. 50.--­

 Um pfarreieigene Planungen nicht zu stark einzuengen, sollte in der Regel die pfarreiexterne Belegung der Säle mit Küche 3 Veranstaltungen pro Monat nicht übersteigen. Die Räume und die Küche sind besenrein zu übergeben. Erheblicher Mehraufwand für den Mesmer bei ungenügender Säuberung wird mit Fr. 50.-- in Rechnung gestellt.

5. Schlussbestimmungen

5.1
Dieses Benützungsreglement ersetzt alle bisherigen Benützungsreglemente

5.2
Das Reglement tritt per 1. Januar 2006 in Kraft

Sulgen, 12.1.2006                  Kirchenvorsteherschaft Kath. Kirchgemeinde 8583 Sulgen

                                            Martin Kohlbrenner