1.
Allgemeines
1.1
Für die Benützung aller Räume im Besitz der kath.Kirchgemeinde Sulgen
gilt das von der Kirchenvorsteherschaft aufgestellte Reglement.
1.2
Das vorliegende Reglement regelt die Benützung der folgenden Räumlichkeiten:
- Kirche Sulgen mit Pfarreiheim
- Kirche Bürglen mit Gemeinschaftsraum
- Kapelle Heldswil
1.3
Auf dem Sekretariat wird ein Belegungsplan geführt.
1.4
Für das Öffnen und Schliessen der Räume ist der Mesmer oder eine dafür
bestimmte Stellvertretung verantwortlich. Bei Veranstaltungen kann
diese Schlüsselverantwortung an den Benützer delegiert werden.
1.5
Für Schäden und Verluste haftet der Benützer. Haftpflicht- und
Unfallversicherung ist Sache des Benützers
2.
Interne Benützung
2.1
Vereine und Gruppierungen der Kirchgemeinde zahlen für die Benützung
der Räume keine Gebühren.
2.2
Benützungsgesuche sind mündlich an das Pfarramt oder das Sekretariat
zu richten.
2.3
Einrichten, Ab- und Aufräumen erfolgt je nach Absprache durch den
Mesmer oder durch eigene Hilfskräfte unter Anweisung und Aufsicht des
Mesmers
2.4
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmer zu melden. Sind sie
nicht durch eigene, fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird
die notwendige Wiederherstellung dem Benützer in Rechnung gestellt.
3.
Externe Benützung
3.1
Auswärtige Benützer der Räumlichkeiten zahlen eine Entschädigung gemäss
Abschnitt 4.
Die Kirchenvorsteherschaft kann auf die Gebührenerhebung verzichten,
insbesondere im Gegenrecht mit anderen Körperschaften im Gebiet der
Kirchgemeinde und landeskirchlichen
Arbeitsstellen bzw. Gremien.
3.2
Benützungsgesuche sind schriftlich an die Gemeindeleitung bzw. das
Pfarramt zu richten.
3.3
Einrichten, Ab- und Aufräumen erfolgt durch eigene Hilfskräfte nach
Absprache mit dem Mesmer. Die Schlüsselverantwortung kann der Mesmer an
eine klar bestimmte Person delegieren.
3.4
Die Benützungsgebühr wird mit der Bewilligung durch die
Vorsteherschaft angekündigt und ist nach dem Anlass innert 10 Tagen
an die Pflegerin zu überweisen.
3.5
Sachbeschädigungen sind unverzüglich dem Mesmer zu melden. Sind sie
nicht durch eigene, fachgerechte Leistungen rückgängig zu machen, wird
die notwendige Wiederherstellung dem Benützer in Rechnung gestellt.
3.6
Ausserordentliche Reinigungsarbeiten des Mesmers werden gemäss Aufwand
in Rechnung gestellt.
4.
Gebührenordnung
4.1
Ansätze
4.1.1
Kirchen Sulgen und Bürglen
Trauungen
Mitglieder Kirchgemeinde
kostenlos
Trauungen
auswärtiger Paare
Fr. 100.--
Trauerfeiern
anderer christlicher Konfessionen
kostenlos
Konzerte
auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter
Fr. 400.--
(Der
Gemeindeleiter kann die Gebühr reduzieren oder erlassen, wenn er mit
einem Konzert ein pastorales Interesse verknüpft)
4.1.2
Kapelle Heldswil
Trauungen
Mitglieder Kirchgemeinde
kostenlos.
Trauungen
auswärtiger Paare
Fr. 100.--
Konzerte
auswärtiger Veranstalter mit kommerziellem Charakter
Fr. 100.--
4.1.3
Pfarreiheim
Grosser
Saal
ohne
Küche
Fr. 150.--
mit Küche
Fr. 200.--
Kleiner
Saal
ohne
Küche
Fr. 100.--
mit
Küche
Fr. 150.--
alle
anderen Räume
Fr. 50.--
Um
pfarreieigene Planungen nicht zu stark einzuengen, sollte in der Regel
die pfarreiexterne Belegung der Säle mit Küche 3 Veranstaltungen pro
Monat nicht übersteigen. Die Räume und die Küche sind besenrein zu übergeben.
Erheblicher Mehraufwand für den Mesmer bei ungenügender Säuberung
wird mit Fr. 50.-- in Rechnung gestellt.
5.
Schlussbestimmungen
5.1
Dieses Benützungsreglement ersetzt alle bisherigen Benützungsreglemente
5.2
Das Reglement tritt per 1. Januar 2006 in Kraft
Sulgen,
12.1.2006 Kirchenvorsteherschaft
Kath. Kirchgemeinde 8583 Sulgen
Martin Kohlbrenner